Landesverkehrswacht Berlin

Sicherheit - Vorsicht - Rücksicht !

Im Berliner Verkehr Getötete

In unserer Zusammenstellung geben wir die Polizeimeldungen zu den Unfällen im Berliner Straßenverkehr wieder, bei denen jemand getötet wurde. Die Polizei formuliert dabei bewusst nüchtern, weil die Schuldfrage nicht selten erst gutachterlich oder gerichtlich geklärt werden muss und daher Empathie oder Parteilichkeit auch juristische Folgen haben könnte.

Hinter jeder Meldung stehen aber natürlich Familien, Angehörige und Freundschaften, denen der Verlust der geliebten Person sehr weh tut und teilweise jahrelang belastet. Immer wieder werden auch Holzkreuze oder weiße Fahrräder am Unfallort aufgestellt, um der Trauer einen Ort und ein mahnendes Kennzeichen zu geben.

> Drei Schicksale hinter Unfallkreuzen hat BILD in einem 24minütigen Video dokumentiert, das am 09.03.2021 veröffentlicht wurde.

Statistische Übersichten

> Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt führt eine Übersicht der "Verkehrsunfälle mit Todesfolge wie in § 21 Absatz 2 Berliner Mobilitätsgesetz vorgesehen" zusammen mit den monatlichen Prüfergebnissen der Unfalkommission Berlin

> Die Polizei Berlin und das Amt für Statistik Berlin Brandenburg veröffentlichen mehrere Übersichten zum Verkehrsunfallgeschehen in Berlin.

> Für Deutschland 2022 finden Sie hier eine kurze Bilanz und einen weiterführenden Link zum Statistischen Bundesamt.

 

Wir zählen in diesem Jahr:

Bisher 26 im Berliner Verkehr getötete Personen!

Das Amt für Statistik Berlin Brandenburg hat für 2023 mit Stand vom 31.07. bereits 15 im Berliner Verkehr getötete Personen gezählt. Zusammen mit einer im August, 6 im September und 4 im Oktober getöteten Personen zählen wir nunmehr 24 im Berliner Verkehr getötete Menschen.

Polizei und Statistisches Landesamt folgen dabei einer vorgegebenen Systematik, die sich aus den folgenden Pressemeldungen nicht immer nachvollziehen lässt, sodass die Zahl unserer Meldungen von den ofiziellen abweichen kann. So werden z.B. in Einzelfällen  im Zuge der Ermittlungen Alleinunfälle nicht dem Straßenverkehr zugeordnet, wenn die Ursachen durch spätere (nicht veröffentlichte) Ermittlungen ausschließlich auf die gesundheitlichen Probleme der Verstorbenen zurückzuführen waren.

 

 



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